Mitarbeiter von Behörden müssen die Bürger auch ungefragt auf staatliche Förderungsmöglichkeiten hinweisen. Sie müssen als Helfer des Staatsbürgers erkennbar sozial schwache oder rechtsunkundige Bürger vor Vermögensschäden bewahren. - Ihre Werbung hier? - Das Landgericht Itzehoe hat eine Gemeinde zum Schadenersatz verurteilt, weil ein Beamter bei einer Wohnungsbegehung eine Pflegemutter nicht auf Zuschüsse zur Kinderzimmereinrichtung hingewiesen hatte (Az:6O523/97)