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News
Miete: Nachmessen lohnt
Erfolg: Infos zu aktuellen Themen
Immobilienkäufer sollten den Angaben zur Wohnfläche im Kaufvertrag nicht blindlings trauen. - Informationen für Verbraucher - Wer den Zollstock rausholt und nachmisst, kann viel Geld sparen. - News mit Gewinn - Der Bundesgerichtshof schlug sich müngst auf die Seite eines Eigentümers, dessen Wohnung statt der versprochenen 78 nur 69 Quadratmeter groß war. - News mit Gewinn - Der Vorbesitzer musste daraufhin den Kaufpreis entsprechend mindern (AZ VZR 246/96). Gleiches Recht gilt auch für Mieter. Faustregel: Ist die Wohnung mehr als zehn Prozent kleiner als im Vertrag angegeben, gibt´s Geld vom Vermieter zurück.